Kurz und ehrlich beantwortet

Häufige Fragen zur Schädlingsbekämpfung in Berlin

Hier finden Sie ehrliche Antworten auf die Fragen, die am Telefon am häufigsten kommen. Ist Ihre Frage nicht dabei oder Ihr Fall dringend, rufen Sie einfach an – die Ersteinschätzung ist kostenlos.

  • Erst bestimmen, dann behandeln
  • Preis vor Arbeitsbeginn
  • Artenschutz beachtet
Schädlingsbekämpfer im Gespräch an einer Wohnungstür
Antworten auf einen Blick

Kosten und Ablauf

Was kostet die Schädlingsbekämpfung in Berlin?

Die Grundlage ist eine Einsatzpauschale ab 69 € zuzüglich Material und tatsächlichem Aufwand; die Anfahrt ist inklusive. Der genaue Preis hängt von Art, Befall, Gebäude und Verfahren ab und wird vor Arbeitsbeginn mit Ihnen festgelegt. Details dazu unter Preise und Kosten.

Gibt es versteckte Zuschläge?

Nein. Anfahrt inklusive, keine Überraschung auf der Rechnung. Wenn mehrere Termine nötig sind – etwa bei Schaben oder Bettwanzen –, wird das von Anfang an offen besprochen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Bei akuten Lagen bemühen wir uns um einen kurzfristigen Termin über den Notdienst. Planbare Fälle werden zeitnah terminiert. Schildern Sie die Dringlichkeit am Telefon, dann lässt sie sich einordnen.

Ist die telefonische Beratung kostenlos?

Ja. Die erste Einschätzung am Telefon ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn ein Termin und ein Preis vereinbart sind.

Recht und Zuständigkeit

Zahlt der Vermieter oder der Mieter?

Als allgemeine Orientierung: Die akute Bekämpfung ist regelmäßig Sache des Vermieters (§ 535 BGB). Hat der Mieter den Befall nachweislich verursacht, kann er kostenpflichtig sein; die Nachweispflicht liegt zunächst beim Vermieter. Das ersetzt keine Rechtsberatung.

Muss ich einen Rattenbefall melden?

In Berlin ist ein Rattenbefall dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden; verantwortlich für die Bekämpfung ist in der Regel der Grundstückseigentümer. Wir unterstützen mit dokumentierter, fachgerechter Rattenbekämpfung. Bei Müllansammlungen ist zusätzlich das Ordnungsamt zuständig.

Dürfen Sie jedes Wespen- oder Hornissennest entfernen?

Nein. Heimische Wespen stehen unter allgemeinem Schutz (§ 39 BNatSchG), die Europäische Hornisse ist besonders geschützt. Zuerst werden Art, Nestlage und Gefahr beurteilt. Oft reicht Abwarten oder eine Umsiedlung – mehr unter Wespennest entfernen und Hornissen umsiedeln.

Fangen oder töten Sie Marder?

Nein. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht; Fangen und Töten sind Jagdberechtigten vorbehalten. Erlaubt und wirksam ist das Vertreiben und Aussperren durch Vergrämung und Zugangssicherung.

Vorgehen und Vorbeugung

Was sollte ich bis zum Termin vermeiden?

Verteilen Sie keine Sprays oder offenen Köder auf eigene Faust – dadurch weichen Schaben oder Bettwanzen tiefer in Hohlräume und Nachbarbereiche aus. Halten Sie Kinder und Haustiere von Fundstellen fern und heben Sie ein Fundstück nur sicher verschlossen auf, wenn das ohne Berührung möglich ist.

Warum scheitern Hausmittel so oft?

Weil sie die Verstecke, Eier oder das Nest nicht erreichen. Sprays vertreiben Tiere nur tiefer in die Wohnung, ohne Eiabtötung kommt der Befall zurück, und ohne Abdichten der Zugänge kehren Nager wieder. Die professionelle Behandlung setzt genau dort an, wo Hausmittel aufhören.

Behandeln Sie auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbe?

Ja. Gerade in Berliner Altbau- und Siedlungsquartieren liegt die Ursache oft nicht in einer einzigen Wohnung, sondern in gemeinsamen Kellern, Schächten oder Höfen. Bei Bedarf wird mit Eigentümer oder Hausverwaltung koordiniert.

Ihre Frage war nicht dabei?

Dann schildern Sie Ihren Fall am Telefon – Sie bekommen eine ehrliche Einordnung und die Preisbasis, bevor jemand kommt.

0176 42876094

ab 69 € Einsatzpauschale, Anfahrt inklusive · kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Beratungsgespräch zwischen Schädlingsbekämpfer und Kundin an der Haustür
Beratungsgespräch zwischen Schädlingsbekämpfer und Kundin an der Haustür